Wer keinen Zugang zur öffentlichen Strasse hat, kann ein Notwegrecht verlangen – aber nur unter strengen Voraussetzungen und gegen volle Entschädigung. Diese bemisst sich am Wertverlust des betroffenen Grundstücks oder am Wert der konkret genutzten Fläche. Wichtig: Wer den Weg nutzt, muss sich fair beteiligen.
Zur selbständigen Anfechtbarkeit der Sistierung eines Baubewilligungsverfahrens (E. 1.3). Eine von Bundesbehörden in Aussicht gestellte Vollzugshilfe zur Ermittlung der Strahlenbelastung bei einer Mobilfunkantenne der "5G"-Technologie ist keine hinreichende Grundlage für die Sistierung eines hierfür in Gang gesetzten Baubewilligungsverfahrens (E. 3).