Bundesgerichtsentscheide

Bundesgerichtsentscheide · 01. März 2024
Verzicht auf eine Dienstbarkeit – Die Dienstbarkeit erlischt mit ihrer Löschung im Grundbuch (Art. 734 ZGB). Der Verzicht auf eine Dienstbarkeit kann jedoch bereits vor der Löschung wirksam werden, wenn der Berechtigte erklärt, dass er ohne Vorbehalt oder Bedingung auf die Dienstbarkeit verzichtet ; der Wille zum Verzicht kann ausdrücklich oder stillschweigend geäussert werden, wobei ein konkludentes Verhalten diesen Willen klar zum Ausdruck bringen muss. Dies ist beispielsweise der...