Grenzabstand · 29. Januar 2025
Grenzabstände für Hecken und Pflanzen in Luzern
Im Kanton Luzern regeln das PBG und das EG ZGB die Mindestabstände für Bäume, Hecken und Mauern. Hecken dürfen an der Grenze stehen, müssen aber geschnitten werden. Bäume benötigen je nach Höhe Abstand, und überhängende Äste dürfen Nachbarn nicht beeinträchtigen. Wer die Vorschriften missachtet, riskiert Konflikte oder Sanktionen.